Antragstellung Hamburger Partizipationsfonds

Hamburger Partizipationsfonds

Der Hamburger Partizipationsfonds - § 15 Hamburgisches Behindertengleichstellungsgesetz (HmbBGG) - fördert Aktivitäten, die die aktive Teilhabe und Mitbestimmung von Menschen mit Behinderungen und ihrer Verbände bei der Gestaltung von Politik und Gesellschaft ermöglichen und stärken. Die Selbstbefähigung (Empowerment) der Selbstvertretungsverbände steht im Mittelpunkt. Hier können Sie eine Förderung für Ihre Aktivität beantragen. Was Sie beantragen können und was Sie dabei beachten müssen, erläutert dieser Leitfaden: Partizipationsfonds Förderkriterien.

Bitte beachten Sie, dass in diesem Dokument keine Zwischenspeicherung möglich ist. Für einen vollständigen Antrag müssen Sie das folgende Online-Formular ausfüllen und diese drei Dokumente hochladen: 
1. Ihren Freistellungsbescheid,
2. Ihre Satzung
3. Ihren Kostenplan - Kostenplanvorlage zum Herunterladen und Ausfüllen.

Bei vier Fragen unseres Antragsformulars werden Sie ausführlichere Antworten verfassen müssen. Wir empfehlen Ihnen, die Antworten separat vorzuformulieren und später in dieses Antragsformular zu kopieren, damit keine Eingaben verloren gehen. Dafür können Sie die vier Fragen hier herunterladen.

Die Bewilligung Ihres Antrags wird acht Wochen nach Ablauf der Antragsfrist angekündigt. Die Antragsfrist für die zweite Förderrunde ist 30. April 2023.
Eine Entscheidung erhalten Sie 8 Wochen nach Ablauf der Antragsfrist. Bitte Berücksichtigen Sie dies auch bei der Antragstellung, insbesondere in Hinsicht auf den geplanten Laufzeitbeginn.

Wir beraten Sie gern - melden Sie sich am besten, bevor Sie Ihren Antrag bei uns stellen:
Dr. Chisha Chakanga
Projektkoordination
Mobil: 0176 - 34485195
E-Mail: chisha.chakanga@buergerstiftung-hamburg.de.

Hinweis
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1. Angaben zur Ansprechperson
Bitte benennen Sie die Person, die den Antrag im Namen Ihrer Organisation stellt und Rückfragen beantwortet.
2. Angaben zur Organisation
Bitte geben Sie die Organisation an, die diesen Antrag stellt. Antragsberechtigt sind anerkannte Organisationen, die ihren Sitz oder Tätigkeitsschwerpunkt in Hamburg haben. Initiative können einen Antrag in Kooperation mit einem anerkannten Träger stellen. Der Träger soll den Antrag ausfüllen
Bitte geben Sie die Jahreszahl ein.
Bitte teilen Sie uns mit, auf welches Konto die Förderung überwiesen werden soll. (Es muss sich um ein offizielles Konto Ihrer Organisation handeln).
Bitte geben Sie hier Ihre 22-stellige IBAN an. Diese wird nach der Antragsbearbeitung sofort gelöscht.
Mehrfachnennung möglich.
Was sind Ihre Ziele? Wer ist Ihre Zielgruppe? Was machen Sie konkret?
Sollte Ihre Organisation Angehörige von Menschen mit Behinderungen vertreten, geben Sie bitte dementsprechend die Gruppe von Menschen mit Behinderungen an, deren Angehörige von Ihnen vertreten werden.
Bitte laden Sie hier Ihren aktuellen Freistellungsbescheid hoch:
Die Dateien müssen kleiner als 5 MB sein.
Zulässige Dateierweiterungen: gif jpg jpeg png tif pdf.
Bitte laden Sie hier Ihre aktuelle Satzung hoch:
Die Dateien müssen kleiner als 5 MB sein.
Zulässige Dateierweiterungen: gif jpg jpeg png tif pdf.
3. Angaben zu Ihrer Aktivität oder zu Ihrem Projekt
Bitte teilen Sie uns mit, welches konkrete Vorhaben Sie über den Partizipationsfonds fördern lassen wollen.
Wann wollen Sie mit der Aktivität beginnen?
Wann soll die Aktivität enden / voraussichtlich abgeschlossen sein?
Mehrfachnennung möglich.
4. Angaben zur beantragten Fördersumme
Bitte geben Sie hier nur Zahlen an.
Bitte gehen Sie auf die Personal-, Honorar- und Sachkosten ein:
Die Dateien müssen kleiner als 3 MB sein.
Zulässige Dateierweiterungen: pdf doc xls xlsx.
Ich bin autorisiert, den Antrag im Namen des anfangs genannten Projektträgers einzureichen. Ich bestätige, dass alle Informationen in diesem Antrag korrekt sind.
Ich bin damit einverstanden, dass meine hier eingetragenen Daten sowie hochgeladene Dokumente in der Datenbank der BürgerStiftung Hamburg weiterverarbeitet, gespeichert und veröffentlicht werden. Weitere Infos finden Sie in unseren Hinweisen zum Datenschutz finden Sie in unseren Hinweisen zum Datenschutz.

Hinweis
Bitte beachten Sie, dass die Projekte erst geprüft werden können, wenn alle Antragsunterlagen vorliegen. Das Antragsverfahren kann bis zu 8 Wochen nach Ablauf der Antragsfrist dauern.

Nach der Übermittlung des Online-Antrags erhalten Sie in Kürze eine Bestätigungs-E-Mail. Bitte überprüfen Sie auch Ihren Spam-Ordner.