Der Hamburger Partizipationsfonds - § 15 Hamburgisches Behindertengleichstellungsgesetz (HmbBGG) - fördert Aktivitäten, die die aktive Teilhabe und Mitbestimmung von Menschen mit Behinderungen und ihrer Verbände bei der Gestaltung von Politik und Gesellschaft ermöglichen und stärken. Die Selbstbefähigung (Empowerment) der Selbstvertretungsverbände steht im Mittelpunkt. Hier können Sie eine Förderung für Ihre Aktivität beantragen. Was Sie beantragen können und was Sie dabei beachten müssen, erläutert dieser Leitfaden: Partizipationsfonds Förderkriterien.
Bitte beachten Sie, dass in diesem Dokument keine Zwischenspeicherung möglich ist. Für einen vollständigen Antrag müssen Sie das folgende Online-Formular ausfüllen und diese drei Dokumente hochladen:
1. Ihren Freistellungsbescheid,
2. Ihre Satzung
3. Ihren Kostenplan - Kostenplanvorlage zum Herunterladen und Ausfüllen.
Bei vier Fragen unseres Antragsformulars werden Sie ausführlichere Antworten verfassen müssen. Wir empfehlen Ihnen, die Antworten separat vorzuformulieren und später in dieses Antragsformular zu kopieren, damit keine Eingaben verloren gehen. Dafür können Sie die vier Fragen hier herunterladen.
Die Bewilligung Ihres Antrags wird ca. zehn Wochen nach Ablauf der Antragsfrist angekündigt. Die Antragsfrist für die 6. Förderrunde ist 16. September 2024.
Eine Entscheidung erhalten Sie ca. 10 Wochen nach Ablauf der Antragsfrist. Bitte Berücksichtigen Sie dies auch bei der Antragstellung, insbesondere in Hinsicht auf den geplanten Laufzeitbeginn.
Wir beraten Sie gern - melden Sie sich am besten, bevor Sie Ihren Antrag bei uns stellen:
Partizipationsfonds - Team
Telefon: (040) 8788969-621
E-Mail: partizipationsfonds@buergerstiftung-hamburg.de
Hinweis
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Datenschutz
Ich bin damit einverstanden, dass meine hier eingetragenen Daten in der Datenbank der BürgerStiftung Hamburg weiterverarbeitet und gespeichert werden. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung. Hinweis: Diese Einwilligung können Sie jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen, indem Sie uns einen formlosen Widerruf per E-Mail schicken.
Wichtige Hinweise
1. Bitte beachten Sie, dass die Projekte erst geprüft werden können, wenn alle Antragsunterlagen vorliegen.
2. Das Antragsverfahren kann bis zu ca. 10 Wochen nach Ablauf der Antragsfrist dauern.
3. Die Projekte können erst nach Erhalt des Zuwendungsbescheids beginnen.
4. Nach der Übermittlung des Online-Antrags erhalten Sie in Kürze eine Bestätigungs-E-Mail. Bitte überprüfen Sie auch Ihren Spam-Ordner.