Der Hamburger Partizipationsfonds - § 15 Hamburgisches Behindertengleichstellungsgesetz (HmbBGG) - fördert Aktivitäten, die die aktive Teilhabe und Mitbestimmung von Menschen mit Behinderungen und ihrer Verbände bei der Gestaltung von Politik und Gesellschaft ermöglichen und stärken. Die Selbstbefähigung (Empowerment) der Selbstvertretungsverbände steht im Mittelpunkt. Hier können Sie eine Förderung für Ihre Aktivität beantragen. Was Sie beantragen können und was Sie dabei beachten müssen, erläutert dieser Leitfaden: Partizipationsfonds Förderkriterien.
Bitte beachten Sie, dass in diesem Dokument keine Zwischenspeicherung möglich ist. Für einen vollständigen Antrag müssen Sie das folgende Online-Formular ausfüllen und diese drei Dokumente hochladen: 1. Ihren Freistellungsbescheid, 2. Ihre Satzung 3. Ihren Kostenplan - Kostenplanvorlage zum Herunterladen und Ausfüllen.
Bei vier Fragen unseres Antragsformulars werden Sie ausführlichere Antworten verfassen müssen. Wir empfehlen Ihnen, die Antworten separat vorzuformulieren und später in dieses Antragsformular zu kopieren, damit keine Eingaben verloren gehen. Dafür können Sie die vier Fragen hier herunterladen.
Die Bewilligung Ihres Antrags wird acht Wochen nach Ablauf der Antragsfrist angekündigt. Die Antragsfrist für die zweite Förderrunde ist 30. April 2023. Eine Entscheidung erhalten Sie 8 Wochen nach Ablauf der Antragsfrist. Bitte Berücksichtigen Sie dies auch bei der Antragstellung, insbesondere in Hinsicht auf den geplanten Laufzeitbeginn.
Wir beraten Sie gern - melden Sie sich am besten, bevor Sie Ihren Antrag bei uns stellen: Dr. Chisha Chakanga Projektkoordination Mobil: 0176 - 34485195 E-Mail: chisha.chakanga@buergerstiftung-hamburg.de.
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Hinweis Bitte beachten Sie, dass die Projekte erst geprüft werden können, wenn alle Antragsunterlagen vorliegen. Das Antragsverfahren kann bis zu 8 Wochen nach Ablauf der Antragsfrist dauern.
Nach der Übermittlung des Online-Antrags erhalten Sie in Kürze eine Bestätigungs-E-Mail. Bitte überprüfen Sie auch Ihren Spam-Ordner.