Liebe Lesende,

zum Ende der Sommerferien melden wir uns zurück und hoffen, dass ihr neue Energie für euer Engagement tanken konntet.

Ehrenamt ist unbezahlbar – doch das heißt nicht, dass es immer unentgeltlich sein muss. Auch im freiwilligen Engagement gibt es verschiedene Vergütungsmöglichkeiten. Von Aufwandsentschädigungen bis hin zu Minijobs – wir geben euch einen Überblick über verschiedene Vergütungsformen und klären die wichtigen Punkte zu Voraussetzungen, Höchstgrenzen und steuerlichen Fragen.

Wie immer haben wir zudem wertvolle Fördermittel- und Veranstaltungstipps in der nächsten Zeit für euch zusammengetragen. 

Viel Freude beim Lesen
Das Engagement Dock-Team

 
Engagement honorieren: Steuerfreie Vergütung für ehrenamtliche Tätigkeiten

Ehrenamtliches Engagement basiert auf Motivation und ideeller Überzeugung. Eine finanzielle Vergütung kann für Engagierte jedoch von großer Bedeutung sein, um den entstandenen Aufwand zu honorieren. Wir stellen euch drei Optionen vorstellen, die gemeinnützigen Organisationen zur Verfügung stehen, um Engagement zu vergüten. Zwei der Optionen sind steuerfrei und werden als Pauschalen ausgezahlt. Die dritte Option, der Minijob, setzt eine pauschale steuerliche Abgabe voraus.  

Welche der Möglichkeiten die passende ist, richtet sich nach der konkreten Ausgestaltung des ehrenamtlichen Engagements. Es ist wichtig, die Bedingungen und Obergrenzen der jeweiligen Vergütungsoptionen zu verstehen und gegebenenfalls professionelle steuerliche Beratung in Anspruch zu nehmen, um die optimale Lösung zu finden.

Die Ehrenamtspauschale

Die Ehrenamtspauschale ermöglicht es Vereinen, ehrenamtliche Tätigkeiten mit bis zu 840 Euro pro Jahr steuer- und sozialversicherungsfrei zu vergüten. Die Tätigkeit muss in einer gemeinnützigen Organisation ausgeübt werden und mit den Tätigkeitsbereichen der Satzung vereinbar sein (z.B. Schiedsrichter*in, Kassenwart*in, Betreuer*in). Die Arbeit gilt als nebenberufliche Tätigkeit mit maximal 14 Stunden/Woche im Jahresdurchschnitt.

Die Ehrenamtspauschale ist pro Person nur einmal im Jahr anwendbar. Die Pauschale ist unabhängig von einer Mitgliedschaft in der Organisation oder dem Verein. Besonderheiten für den Vorstand: Vorstandstätigkeiten gelten grundsätzlich als unentgeltlich. Falls Vorstandsmitglieder ebenfalls eine Pauschale bekommen sollen, muss dies ausdrücklich vorher in der Satzung verankert werden.

Eine Ehrenamtspauschale muss schriftlich vereinbart werden. Die Vereinbarung gilt als Nachweis für den Erhalt der Pauschale und muss in der jährlichen Steuererklärung angeben werden, obwohl sie steuerfrei bleibt.

Mehr Infos und Vorlagen findet ihr hier & hier.

Die Übungsleiterpauschale

Im Rahmen der Übungsleiterpauschale können jährlich bis zu 3000 Euro an eine Person ausgezahlt werden. Auch hier gilt die Voraussetzung einer nebenberuflichen Tätigkeit im gemeinnützigen Sektor. Mit der Übungsleiterpauschale können ehrenamtliche Aufgaben im pädagogischen, pflegerischen oder künstlerischen Bereich (z.B. als Trainer*in, Pfleger*in oder Chorleiter*in) honoriert werden. Vorstandstätigkeiten, Verwaltungsarbeiten oder Hausmeistertätigkeiten können hiermit vergütet werden. Die Übungsleiterpauschale kann mit der Ehrenamtspauschale kombiniert werden, wenn es sich um unterschiedliche Tätigkeiten handelt. Es kann jedoch nicht eine Ehrenamtspauschale und eine Übungsleiterpauschale für dieselbe Tätigkeit ausgezahlt werden. Die Auszahlung kann flexibel erfolgen – als Gesamtbetrag oder auch in monatlichen Raten.

Vereine sollten schriftliche Übungsleiterverträge abschließen und sich von den Begünstigten bestätigen lassen, dass sie nicht bereits anderweitig von der Pauschale profitieren. Der Vertrag stellt den Nachweis für das Finanzamt dar.

Mehr Infos und Vorlagen findet ihr hier & hier.

Mini-Jobs in Vereinen

Für Tätigkeiten, die zeitaufwendiger sind und einer höheren Vergütung bedürfen, kann es sinnvoll sein, einen Mini-Job einzurichten. Personen mit einem Mini-Job können bis zu 556€ monatlich verdienen, ohne Sozialversicherungsbeiträge oder Steuern zu zahlen - der Bruttolohn entspricht dem Nettolohn. Der Verein, der den Minijob vergibt, hat jedoch auch Arbeitgeberpflichten. Er zahlt pro Minijob pauschale Abgaben von ca. 30% des Verdienstes. Alle Beiträge werden an die Bundesknappschaft überwiesen, die sie weiterleitet. Wenn für ein Projekt ein Minijob beantragt wird, müssen diese Abgaben in der Kalkulation der Gesamtkosten beachtet werden.

Wichtige Regelung bei mehreren Jobs: Hat eine Person mehrere geringfügige Beschäftigungen, werden diese zusammengerechnet und können  versicherungspflichtig werden. Dies gilt es zu prüfen. Ein Minijob bringt somit auch einige Verantwortungen für den Verein mit sich, die es vorher gilt abzuwägen.

Mehr Infos und Vorlagen findet ihr hier & hier.

Abschließend noch zwei Veranstaltungshinweise zum Thema:

Vergütung von Vorständen & Geschäftsführer:innen in Non-Profits

Mi. 17.09.2025, 11:00 - 12:00 Uhr, Online, Kostenlos

Welche Vorgaben müssen NPOs bei der Vergütung von Vorstand und Geschäftsführung einhalten? Wie viel Gehalt darf von Vereinen, Stiftungen und gGmbHs tatsächlich gezahlt werden? Im Webinar werden Gehaltsfragen gemeinnütziger Organisationen in den Mittelpunkt gestellt und erläutert, auf was es bezüglich des Finanzamts zu achten gilt.

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#DSEEerklärt: Deine Güte, meine Güte? Vergütungen und Sozialversicherung im Verein

Mi. 01.10.2025, 17:00 - 18:15 Uhr, Online, Kostenlos

Die Vergütung im Verein ist mit vielen steuerlichen und sozialversicherungs-rechtlichen Fragen verbunden. In diesem Online-Seminar erfahrt ihr, was erlaubt ist, wo Risiken lauern und wie ihr Vergütungen rechtssicher gestaltet und typische Fehler vermeidet.

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Aktuelle Förderhinweise
Wandel gestalten

Das Förderprogramm transform_D der DSEE fördert innovative Projekte rund um digitalen Wandel, ökologische Transformation und gesellschaftlichen Zusammenhalt. Unterstützt werden Engagementprojekte, die  Wandlungsprozesse aktiv gestalten und tragfähige Lösungen für unsere Gesellschaft finden.

Antragsphase ab 01.09.2025 

Ankommen und Teilhabe

Der Welcome Alliance Fund unterstützt Projekte, die Ankommens- und Teilhabeprozesse geflüchteter und zugewanderter Menschen fördern. Im Fokus stehen Migrantische Organisationen. Aber auch andere Einzelpersonen und gemeinnützige  Institutionen können sich bewerben.

 

Nächste Antragsfristen am 16.09. und 11.12.2025

Prävention in der kulturellen Bildung 

Die Bundesvereinigung Kulturelle Kinder- und Jugendbildung (BKJ) fördert mit "Start2Act" Formate, die (sexualisierte) Gewalt thematisieren, reflektieren oder dafür sensibilisieren. Es können Präventionsprojekte mit Kindern und Jugendlichen mit Methoden Kultureller Bildung und/oder Sensibilisierungsmaßnahmen zum Thema sexualisierte Gewalt mit Ehrenamtlichen, Hauptamtlichen, Honorarkräften und Eltern umgesetzt werden.

Antragsfrist 24.10.2025

Jugend Erinnerungskultur

Die Stiftung Erinnerung, Verantwortung und Zukunft (EVZ) unterstützt mit "Jugend erinnert engagiert" Projekte, die junge Menschen zur aktiven Auseinandersetzung mit dem Nationalsozialismus sowie aktuellen Formen von Antisemitismus, Rassismus und Rechtsextremismus befähigen. Ziel ist es mit außerschulischen Projekte der historisch-politischen oder kulturellen Bildung, ein kritisches Geschichtsbewusstsein zu fördern. 

Antragsfrist 01.10.2025

Armut und Obdachlosigkeit

Das Hamburger Spendenparlament fördert Projektvorhaben gemeinnütziger Organisationen in Hamburg, die sich gegen Armut, Obdachlosigkeit und Isolation einsetzen. Hierbei kann es um neue Projekte oder Erweiterung bestehender Hilfsangebote gehen.

Nächste Antragsfrist am 17.09.2025

Nachbarschaft stärken

Die 1904-Stiftung „Nachbarn helfen Nachbarn“ unterstützt Projekte die, das nachbarschaftliche Zusammenleben fördern, eine Hilfestellung für Senioren, Kinder oder Jugendliche leisten oder zur Völkerverständigung beitragen und Menschen zu Gute kommen, die in den Stadtteilen leben, in denen die 1904-Stiftung Wohnungen besitzt.

Antragstellung laufend möglich

 
Veranstaltungen des Engagement Docks 
Wie wirken wir? Ihr Einstieg in Wirkungslogik und Wirkungsbericht

Di. 09.09.2025 | 16:30-17:30 Uhr, Online, Kostenlos

In dieser Online-Veranstaltung erfahren Sie, wie Sie mit überschaubarem Aufwand die Wirkung Ihrer Arbeit im Alltag gezielt sichtbar machen und strategischer steuern können: Wir zeigen Ihnen zwei praxisbewährte Werkzeuge, die Wirkungslogik und   den Wirkungsbericht, die Ihnen helfen, Potenziale für Weiterentwicklung frühzeitig zu erkennen. 

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Rechnungslegung für kleine Vereine

Do. 11.09.2025 | 17:00-19:00 Uhr, im Frei Raum (KörberHaus), Kostenlos

Eine gut geführte Buchhaltung ist das Rückgrat eines jeden Vereins. Dieser praxisorientierte Workshop richtet sich an alle, die in kleinen Vereinen aktiv sind und ihre Kenntnisse in der Buchhaltung und den steuerlichen Grundlagen erweitern möchten. Es geht um steuerliche Rahmenbedingungen, Grundlagen der Buchführung, rechtliche Anforderungen und praktische Tipps.

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Changemanagement

Di. 14.10.2025 | 17:00-19:00 Uhr, im Haus des Engagements, Kostenlos

Grundlegende Veränderungsprozesse in Organisationen erfordern eine systematische Begleitung, um nachhaltig wirksam zu sein. In diesem Workshop des heldenrats lernt ihr Grundlagen und Kernprinzipien kennen, um Veränderungen erfolgreich zu planen und umzusetzen. Neben Methoden zur Ermittlung von Veränderungsbedarf und -strategien wird auch der Umgang mit Widerständen thematisiert.

zur Anmeldung
 
Weitere Veranstaltungshinweise
Netzwerktreffen Ukrainehilfe

Do. 11.09.2025, 17:00 - 18:00 Uhr, online, kostenlos

Das Netzwerktreffen richtet sich an alle Initiativen und Organisationen, die sich in Hamburg in der Hilfe für ukrainische Geflüchtete engagieren. Bei diesem Treffen geben Vertreter:innen Hamburger Behörden, der ukrainischen Community, Forschende und Träger Einblicke in die aktuelle Lage.

zur Veranstaltung
Stiftungsförderungen erfolgreich akquirieren

Do. 11.09. - 16.10.2025, 9:30 - 13:00 Uhr, online, Teilnahmegebühr: 99 Euro*

Lerne, die passenden Förderstiftungen richtig anzusprechen, um beständige Partnerschaften zur Finanzierung deiner Projekte aufzubauen. Wir zeigen dir, wie du in wenigen Schritten passende Förderstiftungen für deine Projekte identifizierst. Du trainierst unter Anleitung, wie und mit welchen Informationen du am besten auf sie zugehst. Zudem unterstützen wir dich dabei, Förderanträge zu optimieren und dadurch die Chancen für eine Finanzierung zu steigern.

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Erfolgreiche Freiwilligengewinnung mit KI

Do. 18.09.2025, 11:00 - 12:00 Uhr, online, kostenlos

In diesem Webinar zeigen wir Ihnen, wie Sie Künstliche Intelligenz gezielt zur Gewinnung neuer Freiwilliger einsetzen können. Mit Hilfe datenbasierter Ansätze und kreativem Storytelling optimieren Sie Ihre Ansprache, erreichen passende Zielgruppen und schaffen mehr Sichtbarkeit für Ihr Engagement. Erfahren Sie, wie KI Ihre Kommunikations-strategien unterstützt – von der ersten Kontaktaufnahme bis zur nachhaltigen Bindung von Ehrenamtlichen.

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Matchmaking auf dem CmC-Festival

Sa. 20.09.2025, 10:00 - 13:00 Uhr, Universität Hamburg

Kommen Sie mit interessierten Forschenden und Studierenden, Aktiven aus Vereinen und Ehrenamt, Lokalpolitik, Stiftungen und Sozialunternehmen ins Gespräch. Finden Sie neue Impulse und Verbündete für gemeinsame Anliegen durch Pitches und Matchzonen.

Die Veranstaltung findet im Rahmen des Campus-meets-Community-Festivals statt. Zivilgesellschaftlich engagierte Personen aus Hamburg können Freitickets erhalten.

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Freiwilligenkoordination

Mo.-Mi. 22.-24.09.2025, 9:00 - 16:00 Uhr, Diakonisches Werk Hamburg, Teilnahmegebühr: 390 Euro*, 325 Euro für Mitarbeitende aus Kirche und Diakonie

Für jede Organisation, in der Menschen freiwillig tätig sind, lohnt es sich, die Kernaufgaben der Freiwilligenkoordination zu kennen und zu beherzigen. Der Kurs vermittelt erprobte Instrumente und Methoden und gibt Anregungen für die eigene Umsetzung: Wie können Arbeitsbereiche für Ehrenamtliche attraktiv gestaltet werden? Was macht eine gute Begleitung von Ehrenamtlichen aus? Wie werden neue Freiwillige gewonnen?

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* Lust an Workshops / Seminaren teilzunehmen, aber keine Vereinsmittel dafür übrig? Eine Finanzierung der Teilnahmegebühr kann über den Qualfizierungsfonds (Aktivoli) vorab angefragt werden.

 

Engagement Dock – telefonische Beratungszeiten

Mo. & Mi. 10.00–15.00 Uhr
Di. & Do.   12.00–17.00 Uhr

Telefon: (040) 87 88 969-81

E-Mail: engagement-dock@buergerstiftung-hamburg.de 
www.buergerstiftung-hamburg.de/engagement-dock

 

BürgerStiftung Hamburg
Gemeinnützige Stiftung des Bürgerlichen Rechts | Schopenstehl 31 | 20095 Hamburg
Tel. 040−87 88 969 60 | info@buergerstiftung-hamburg.de | www.buergerstiftung-hamburg.de | Datenschutz

Vertreten durch: Geschäftsführer: Rüdiger Ratsch-Heitmann | Vorstand: Dr. Dagmar Entholt-Laudien (Vors.), Dr. Katja Conradi (Stellv.), Stefan Sanne (Stellv.) und Peter Wendt
Aufsichtsbehörde: Behörde für Justiz und Verbraucherschutz | Steuernummer: 17/408/019258/01925

Bildnachweise: Vergütung im Ehrenamt © birute/stock.adobe.com, Veranstaltung Vorstandsvergütung © 2025 Haus des Stiftens, Veranstaltung DSEEerkärt © 2025 Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt, Veranstaltung Wirkung © Song_about_summer/stock.adobe.com, Veranstaltung Rechnungslegung © Africa Studio/stock.adobe.com, Veranstaltung Changemanagement © Jo Panuwat D/stock.adobe.com, Veranstaltung Netzwerktreffen © Ivan/stock.adobe.com, Veranstaltung Stiftungsförderung © 2020-2025 SKala-CAMPUS, Veranstaltung Gemeinnützigkeitsrecht © 2025 Stiftung Mitarbeit, Veranstaltung KI Freiwilligengewinnung © 2025 Haus des Stiftens, Veranstaltung CMC Festival © Hochschulnetzwerk Bildung durch Verantwortung e.V. 2025, Veranstaltung Freiwilligenkoordination © 2025 Ev.-Luth. Kirchenkreis Hamburg-Ost

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