Neues von der BürgerStiftung Hamburg
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Liebe Lesende,

nach der erfolgreichen Bewilligung eines Projektantrags und der Durchführung eines Projekts ist in aller Regel ein Verwendungsnachweis zum Projektabschluss fällig. Der Verwendungsnachweis muss nach dem Ende eines geförderten Projekts eingereicht werden, um zu zeigen, wie die Förderung verwendet wurde. Jeder Förderer hat hierfür unterschiedliche Vorgaben sowie Vorlagen, aber grundsätzlich besteht ein Verwendungsnachweis aus folgenden zwei Teilen:

  • Ein Sachbericht, der die im Projekt erreichten Ziele und die geleistete Arbeit beschreibt.
  • Ein zahlenmäßiger Nachweis und/oder eine Abrechnung mit einer Belegliste und entsprechenden Belegkopien für alle projektbezogenen Kosten und Ausgaben.

In diesem Newsletter geben wir einen kurzen Einblick darüber, was zu einem Verwendungsnachweis dazugehört, worauf man achten sollte und teilen wertvolle Links mit Tipps und Tricks für das Verfassen von Verwendungsnachweisen mit Euch. Gerne beraten wir auch im Engagement Dock zum Verwendungsnachweis.

Und sonst noch? Neben verschiedenen Fördermöglichkeiten und zahlreichen Preisverleihungen bietet der Newsletter auch Informationen über bevorstehende Veranstaltungen des Engagement Docks sowie andere interessante Ereignisse im Bereich gemeinnütziger Arbeit.

Viele Freude beim Lesen,
das Engagement Dock Team

 
Der Verwendungsnachweis

Der Verwendungsnachweis ist für Förderer wichtig, da er unter anderem sicherstellt, dass die Fördermittel gemäß den Vereinbarungen und Zwecken des Förderprogramms verwendet wurden. Zudem dient er der Überprüfung, ob die Projektziele erreicht wurden, und ermöglicht eine Bewertung der Qualität des Förderpartners.

Der Verwendungsnachweis ist nicht nur für Förderer, sondern auch für die Projektträger wertvoll: er hilft dabei, den Projektfortschritt zu überprüfen, die erreichten Ziele zu reflektieren und zukünftige Projekte zu planen. Zur Erreichung dieser Ziele ist der Sachbericht (qualitativ) und der zahlenmäßige Nachweis / die Abrechnung (quantitativ) zu den geförderten Projekten von Bedeutung.

Was gehört in einem Verwendungsnachweis? Worauf sollte man achten?

  • Der Sachbericht: Im Sachbericht werden die geleistete Arbeit und die erreichten Ergebnisse des Projekts dargestellt. Außerdem sollte der Projektverlauf sachlich und mit einer klaren Struktur erläutert werden. Oft stellen die Förderer Vorlagen zur Verfügung. Falls keine Vorlage vorhanden ist, kann der Sachbericht wie folgt strukturiert werden:
    • Titelseite: Auf der ersten Seite des Sachberichts gehören Informationen wie der Projekttitel, die Projektlaufzeit und die Kontaktdaten der Ansprechperson. 
    • Projektumsetzung: An dieser Stelle können unter verschiedenen Untertiteln die Fortschritte des Projekts beschrieben werden. Zum Beispiel kann die Motivation zur Durchführung des Projekts erläutert und die Projektergebnisse detailliert dargestellt werden. Außerdem ist es wichtig, die Reichweite des Projekts zu dokumentieren, z.B. durch Angaben zu Veranstaltungen und Teilnehmerzahlen. Es ist empfehlenswert, möglichst viele Aussagen mit Fakten und Zahlen zu belegen und die Öffentlichkeitsarbeit zu reflektieren, indem darüber berichtet wird, wie das Projekt die Zielgruppe erreicht hat und welche Methoden dafür verwendet wurden. Auch etwaige Änderungen, Probleme und Störungen im Projektverlauf sollten benannt werden. Lösungsansätze sollten mitgeteilt werden. Abweichungen zwischen dem bewilligten Projektantrag und dem Projektergebnis sollten ebenfalls erklärt werden.
    • Fazit und Ausblick: Im Fazit und Ausblick sollten die gewonnenen Erkenntnisse / „Lessons Learned“ für das nächste Projekt festgehalten und ein Ausblick gegeben werden, was nach dem aktuellen Projektabschluss geplant ist.
  • Zahlenmäßiger Nachweis / Abrechnung: In diesem Teil des Verwendungsnachweises werden die Einnahmen und Ausgaben dokumentiert. Oft stellen die Förderer Vorlagen zur Verfügung. Falls nicht, kann der bewilligte Finanzplan angepasst und für die Abrechnung verwendet werden.

         Bei der Abrechnung ist es wichtig, den Finanzplan, der mit dem                           Projektantrag eingereicht und bewilligt wurde, zu überprüfen.                               Anschließend müssen dem Förderer in der Abrechnung die tatsächlich                 ausgegebenen Kosten mitgeteilt werden. Etwaige Abweichungen müssen           erklärt werden. Zudem müssen bei den meisten Förderern die Kosten                 nachgewiesen werden, entweder durch eine Belegliste oder durch                       originale Belege bzw. Kopien. Solche Informationen sollten rechtzeitig mit           dem Förderer geklärt werden.

Worauf sollte man noch achten? Es ist wichtig folgende Informationen vor oder während der Verfassung des Verwendungsnachweises zu sammeln: Was genau erwarten die Förderer in dem Verwendungsnachweis? Gibt es konkrete Vorlagen? Bis wann soll der Verwendungsnachweis eingereicht werden? Soll er per E-Mail, online oder per Post eingereicht werden? Zudem ist es sinnvoll das Dokument Korrekturlesen zu lassen und Feedback einzuholen bevor der Verwendungsnachweis eingereicht wird.

Für ausführliche Anleitungen und Tipps zum Verfassen eines Verwendungsnachweises werden folgende Links empfohlen:

  • Verwendungsnachweis und Sachbericht - Fördermittel Wissenswert
  • Nicht zu unterschätzen: Der Verwendungsnachweis - Blog - Förderlotse Torsten Schmotz
  • Verwendungsnachweis für Fördermittel - Deutsches Ehrenamt
  • Leitfaden: Projektabschluss und Verwendungsnachweise - MIGRApolis House of Resources Bonn

Ihr habt Fragen zum Verwendungsnachweise? Sprecht uns gerne an.

Beratung dazu bitte!
 
Aktuelle Förderhinweise 

Das Programm „Kultur macht stark“ des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) wird von 2023 bis 2027 in einer dritten Förderphase weitergeführt. Auf dieser Webseite gibt es einen Überblick über die Programmpartner von "Kultur macht stark III" mit weiterführenden Links und Informationen zu den einzelnen Formaten bzw. Fördermöglichkeiten und die zugehörigen Antragsfristen.

Seit dem 1. Februar 2024 läuft der zweite Förderaufruf des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales zum ESF Plus-Programm "Win-Win - Durch Kooperation zur Integration". Im Vordergrund des ESF Plus-Programms Win-Win steht die Verbesserung der sozialen Integration insbesondere von jungen Männern mit Migrationshintergrund und nichterwerbstätigen jungen Männern im erwerbsfähigen Alter von 18 bis 35 Jahren. Antragsfrist ist der 12. April 2024 (14:00 Uhr).

Die Unterstützungsfonds für freiwilliges Engagement der Bezirke Hamburg-Nord und Hamburg-Mitte bezuschussen lokale, ehrenamtliche Projekte mit einer Projektförderung von jeweils bis zu 5.000 Euro. Die Projekte können sich an alle Zielgruppen richten, beispielsweise Kinder, junge Menschen, Erwachsene, Familien, Senior:innen, geflüchtete Menschen sowie sozial benachteiligte Personen. Natürliche Personen, als auch Organisationen sind antragsberechtigt. Eine Antragsstellung ist laufend möglich.

Die Stiftung Deutsches Hilfswerk fördert soziale Projekte und Initiativen gemeinnütziger Organisationen, die das Zusammenleben in Deutschland positiv beeinflussen und bürgerschaftliches Engagement stärken. Hierzu gibt es vielfältige Fördermöglichkeiten zu verschiedensten Zielgruppen und Themen. Die nächste Antragsrunde ist vom 21. Mai bis zum 01. Juli 2024. Achtung: Für eine Bewerbung müssen sich Organisationen bis spätestens 24. Juni 2024 erfolgreich im zugehörigen Förderportal registriert haben. 

Die Deutsche Bahn Stiftung hat eine Ausschreibung zum Thema „Demokratie Stärken“. Die Zielgruppe der Ausschreibung sind Jugendliche (ab 16 Jahren) und Erwachsene. Projekte in ländlichen Regionen oder der Einbezug von Menschen aus ländlichen Regionen sind besonders erwünscht. Projekte zur Initiierung von Dialog- und Versöhnungsinitiativen; Demokratischen Meinungsbildung und Öffentlichen Aufklärung werden gefördert. Die Antragsfrist ist der 25. März 2024.

Im Projektfonds „Kultur & Schule“ werden jedes Jahr im Frühjahr und im Herbst Kooperationsvorhaben in Hamburg gefördert, die einen Impuls für eine nachhaltige Entwicklung der Schule geben sollen. Bewerben können sich Kultureinrichtungen und Kulturschaffende in Kooperation mit Hamburger Schulen für Vorhaben in allen künstlerischen Sparten, Formaten und Klassenstufen. Über die Vergabe der Fördersummen von 1.000 bis maximal 15.000 Euro (im Einzelfall für größere Projekte über mehrere Jahre bis maximal 45.000 Euro) entscheidet eine Jury. Die nächste Antragsfrist ist der 7. April 2024.

Der Projektfonds für Medien und Bildung Hamburg unterstützt Medienbildungsprojekte in Hamburg. Er richtet sich vorrangig an außerschulische Akteure der Medienbildung. Teilnahmeberechtigt sind Hamburger Institutionen, Initiativen, freie Träger der Kinder- und Jugendhilfe, sowie Schulen aus Hamburg (bei Kooperationen, wobei der Kooperationspartner den Antrag stellt) und natürliche Personen. Die Antragsfrist für Projekte, die im August 2024 starten, endet am April 2024.

Das Zukunftspaket für Bewegung, Kultur und Gesundheit des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) zielt darauf ab, Kinder und Jugendliche zu stärken, indem es Projekte fördert, die es ihnen ermöglichen, ihre Ideen aktiv umzusetzen. Das Programm soll die Beteiligungsmöglichkeiten und Demokratiekompetenzen von Kindern und Jugendlichen stärken, indem sie eigene Projektideen in den Themenfeldern Bewegung, Kultur und Gesundheit umsetzen können. Beratung und Unterstützung bei der Vorbereitung von Projektanträgen sind verfügbar. Die Laufzeit des Zukunftspakets endet am 31. Dezember 2024, und die zweite Antragsphase startet am 15. April 2024.

Aktion Mensch fördert im Rahmen des Förderprogramms "Viel vor: Gemeinsam aktiv für Inklusion" inklusive Projekte in den Bereichen Engagement vor Ort, Musik und Tanz, Natur und Umwelt, Sport und Spiele, Theater und Kunst mit bis zu 10.000 €. Für Projekte mit einer Laufzeit von bis zu einem Jahr können bis zu 10.000 € ohne Eigenmittel beantragt werden. Die Zielgruppe umfasst Menschen mit Behinderung, Kinder, Jugendliche und Erwachsene bis 27 Jahre sowie Menschen in besonderen sozialen Schwierigkeiten, wie obdachlose Personen, Menschen in gewaltgeprägten Lebensumständen oder Entlassene aus geschlossenen Einrichtungen. Förderanträge können noch bis zum 31. Januar 2026 gestellt werden.

Die ERGO Stiftung "Jugend & Zukunft" feiert dieses Jahr ihr 25-jähriges Jubiläum. Zum Jubiläum hat die Stiftung das neue Förderprogramm "Junge Durchstarter" ins Leben gerufen. Es unterstützt gemeinnützige Organisationen oder Schulen mit bis zu 5.000 Euro, die sozial benachteiligten Jugendlichen die Möglichkeit bieten, ihre beruflichen Kompetenzen zu testen. Dies kann durch geringfügige Beschäftigungsangebote oder die Gründung von Jugendfirmen für Teilnehmer im Alter von 15 bis 26 Jahren erfolgen. Die Projekte müssen im Jahr 2024 beginnen, und die Antragsfrist endet am 30. April 2024.

Die SAGA GWG Stiftung Nachbarschaft unterstützt Vorhaben im Hamburger Stadtgebiet, die sich der Integration unterschiedlicher Bevölkerungsgruppen in Hamburger Wohnquartieren widmen, sowie gute nachbarschaftliche Verhältnisse, das Verständnis untereinander und die Akzeptanz bestehender Unterschiedlichkeiten fördern. Förderfähig sind gemeinnützige Organisationen und die Grund- oder Erstausstattung von Projekten. Anträge zwischen 1.000 bis 5.000 Euro können laufend eingereicht werden. Die nächste Antragsfrist für Anträge über 5.000 Euro ist der 31. Mai 2024.

Im Rahmen des Bundesprogramms
"Gesellschaftlicher Zusammenhalt" (BGZ) wurde das  Interessenbekundungsverfahren zur Vergabe von Fördermitteln für Projekte zur gesellschaftlichen und sozialen Integration von Zugewanderten für das Förderjahr 2025 ausgeschrieben. Die Projekte sollen zur nachhaltigen Verbesserung des Miteinanders in Städten und Gemeinden beitragen. Es sollen Möglichkeiten für gemeinsame Aktivitäten geschaffen und das gegenseitige Kennenlernen, Akzeptieren und Wertschätzen gefördert werden. Das Ziel ist es, vertrauensvolle Beziehungen aufzubauen, die eine gelingende Integration und ein tolerantes Miteinander vor Ort unterstützen. Vereine, Verbände, Kirchen, politische Bildungsträger und andere gemeinnützige Organisationen sind antragsberechtigt. Die Frist zur Einreichung von Interessenbekundungen endet am 30. Juni 2024 (Ausschlussfrist Poststempel).

 
Preisverleihungen und Stipendium 
Digitales Miteinander

Mit dem „Preis für digitales Miteinander“ sucht die Initiative »Digital für alle« herausragende Initiativen für digitale Teilhabe und Engagement. Bewerben können sich Einzelpersonen, Gruppen, Initiativen und NGOs in den Kategorien »Digitale Teilhabe« und »Digitales Engagement«. Die Preiskategorien sind mit jeweils 5.000 Euro dotiert. Die Gewinner:innen werden am 5. Juni 2024 anlässlich des bundesweiten Digitaltags (am 7. Juni 2024) bekanntgegeben. Die Bewerbungsphase läuft bis zum 07. April 2024.

Weitere Informatiomen
Offenherzige Weitergabe 

Der „Preis für offenherzige Weitergabe“ wird an gemeinnützige Organisationen für die Verbreitung guter sozialer Konzepte verliehen. Bewerben können sich Projekte und Initiativen, die mit ihren Ideen über den eigenen Rahmen hinaus und für mehr Teilhabe wirksam sind oder es sein wollen. Es können bis zu 10.000 Euro Preisgeld und individuelle Beratung für den Transfer des eigenen Konzeptes gewonnen werden. Die Preisverleihung findet Mitte Juni in München statt. Bewerbungsfrist ist der 30. April 2024, 23:55 Uhr.

Weitere Informationen
Annemarie Dose Preis 

Zum sechsten Mal zeichnet der Hamburger Senat in diesem Jahr innovative Engagement-Projekte mit dem Annemarie Dose Preis aus. Die Auszeichnung richtet sich an lokale, gemeinnützige und innovative Projekte des freiwilligen Engagements, die in herausragender Weise den gesellschaftlichen Zusammenhalt in Hamburg stärken. Das Preisgeld in Höhe von insgesamt 8.000 Euro soll als Anschubfinanzierung in die ausgezeichneten Engagement-Projekte und in Fortbildungen investiert werden. Die Preisverleihung wird im Ernst Deutsch Theater am 23. September 2024 stattfinden. Bewerbungen sind vom 03. April bis zum 02. Mai 2024 möglich.

Weitere Informatiomen
(M)ein Verein gegen Rassismus

Im Rahmen des Projektes „(Anti-)Rassismus im organisierten Sport" loben die Deutsche Sportjugend (dsj) und der Deutsche Olympischer Sportbund (DOSB) den Vereinswettbewerbs »(M)ein Verein gegen Rassismus« aus. Alle Sportvereine in Deutschland, die sich gegen Rassismus engagieren möchten, sind eingeladen, ihre Projekte und Initiativen für gesellschaftlichen Zusammenhalt im Sportverein zu präsentieren und ihren Einsatz für einen inklusiven Teamgeist zu zeigen. Bewerbungen können bis zum 06. Mai 2024 eingereicht werden.

Weitere Informationen
Holger Cassens-Preis

Der Holger-Cassens-Preis sucht auch in diesem Jahr innovative Projekte mit neuen Handlungsspielräumen, die einen Beitrag zu mehr Bildungsgerechtigkeit und Inklusion leisten. Preiswürdig sind auch noch nicht etablierte Projekte, die konzeptionell neue Wege gehen. Der Holger-Cassens-Preis ist mit 15.000 Euro dotiert. Die Preisverleihung findet im November 2024 statt. Bewerbungsfrist ist der 21. Mai 2024.

Weitere Informatiomen
Ideenwettbewerb

Beim Ideenwettbewerb „Klimaschutz nebenan“ der nebenan.de Stiftung können sich engagierte Personen, Nachbarschaftsgruppen, Nachbarschaftsinitiativen und Organisationen bewerben und bis zu 2.000 Euro Startkapital zur Umsetzung ihres Vorhabens erhalten. Gesucht werden die besten nachbarschaftlichen Ideen für Klimaschutz. Bewerbungen sind vom 27. Februar bis 30. Juni 2024 möglich.

Weitere Informationen
 
Veranstaltungen des Engagement Docks 
Fundraising für vereine

Do., 11.04.2024 / 18.30-20.00 Uhr / Haus des Engagements

Im Workshop erhalten die Teilnehmer:innen nicht nur einen Überblick über das Fundraising, sondern auch wertvolle Impulse für die Entwicklung eines Fahrplans für erfolgreiches strategisches Fundraising, das ihre Vereine langfristig auf eine finanziell nachhaltige Basis stellen kann.

Tätigkeitsbericht für Vereine

Di., 16.04.2024 / 17.00-18.30 Uhr / digital (via Zoom)

Gemeinnützige Vereine müssen bei der Einreichung ihrer Steuererklärungen Nachweise über ihre Geschäftsführung vorlegen, um Steuerbefreiungen nicht zu verlieren. Die Online-Veranstaltung bietet eine kurze Einführung zu Steuerprivilegien und den erforderlichen Unterlagen sowie Raum für eigene Fragen.

Selbstfürsorge und Resilienz im Ehrenamt

Mi., 25.04.2024 / 17.00-19.00 Uhr / Körberhaus

Wie können Ehrenamtliche motiviert und produktiv bleiben können, ohne sich zu überfordern? Ziel der Veranstaltung ist es, die eigenen Bedürfnisse zu erkennen, konkrete Handlungsmöglichkeiten zu entwickeln und Tipps zu erhalten, um langfristig mit Energie und Freude im Ehrenamt aktiv zu bleiben.

Anmeldung zu den Veranstaltungen des Engagement Docks
Weitere Veranstaltungshinweise
#DSEEinformiert: Mittelabrufe, Mittelverwendung, Verwendungsnachweise 

08.04.2024, 17-18:15 Uhr, digital

Die Teilnehmer:innen erhalten in diesem Online-Seminar Einblicke rund um das Thema Fördermittel: der Mittelabruf, die korrekte Verwendung der Fördermittel und der Nachweis der Mittelverwendung nach dem Projektabschluss.

Zur Veranstaltung
Ehrenamtliche finden – integrieren – halten - Haus des Stiftens

25.04.2024 | 11:00-12:00 Uhr, digital

In diesem Online-Seminar werden Fragen beantwortet, wie z.B.: Wie können Organisationen Hauptamtliche und langjährig aktive Ehrenamtliche gewinnen und integrieren? Was macht Ihre Organisation für solche Personen interessant?

Zur Veranstaltung
25. AKTIVOLI-FreiwilligenBörse

26.05.2024, 11-17Uhr, im Museum der Arbeit in Barmbek

Die 25. AKTIVOLI-Freiwilligenbörse findet am 26.05.2024 im Museum der Arbeit in Barmbek statt. Die Stände der Aussteller:innen können am Sonntag, dem 26.05.2024 von 11:00 bis 17:00 Uhr besucht werden. 

Zur Veranstaltung
 
 

* Lust, an Workshops / Seminaren teilzunehmen, aber keine Vereinsmittel dafür übrig? Eine Finanzierung der Teilnahmegebühr kann über den Qualfizierungsfonds (Aktivoli) vorab angefragt werden.

 

Engagement Dock – telefonische Beratungszeiten
Mo. & Mi. 10.00–15.00 Uhr
Di. & Do.   12.00–17.00 Uhr

 

Telefon: (040) 87 88 969-81
engagement-dock@buergerstiftung-hamburg.de
www.buergerstiftung-hamburg.de/engagement-dock

 

BürgerStiftung Hamburg
Gemeinnützige Stiftung des Bürgerlichen Rechts | Schopenstehl 31 | 20095 Hamburg
Tel. 040 - 87 88 969 60 | info@buergerstiftung-hamburg.de | www.buergerstiftung-hamburg.de | Datenschutz

Vertreten durch: Geschäftsführer: Rüdiger Ratsch-Heitmann | Vorstand: Dr. Dagmar Entholt-Laudien (Vors.), Dr. Katja Conradi (Stellv.), Elisabeth Lorenz-Meyer (Stellv.), Stefan Sanne und Peter Wendt
Aufsichtsbehörde: Behörde für Justiz und Verbraucherschutz | Steuernummer: 17/408/01925

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