Das Programm „Kultur macht stark“ des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) wird von 2023 bis 2027 in einer dritten Förderphase weitergeführt. Auf dieser Webseite gibt es einen Überblick über die Programmpartner von "Kultur macht stark III" mit weiterführenden Links und Informationen zu den einzelnen Formaten bzw. Fördermöglichkeiten und die zugehörigen Antragsfristen.
Seit dem 1. Februar 2024 läuft der zweite Förderaufruf des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales zum ESF Plus-Programm "Win-Win - Durch Kooperation zur Integration". Im Vordergrund des ESF Plus-Programms Win-Win steht die Verbesserung der sozialen Integration insbesondere von jungen Männern mit Migrationshintergrund und nichterwerbstätigen jungen Männern im erwerbsfähigen Alter von 18 bis 35 Jahren. Antragsfrist ist der 12. April 2024 (14:00 Uhr).
Die Unterstützungsfonds für freiwilliges Engagement der Bezirke Hamburg-Nord und Hamburg-Mitte bezuschussen lokale, ehrenamtliche Projekte mit einer Projektförderung von jeweils bis zu 5.000 Euro. Die Projekte können sich an alle Zielgruppen richten, beispielsweise Kinder, junge Menschen, Erwachsene, Familien, Senior:innen, geflüchtete Menschen sowie sozial benachteiligte Personen. Natürliche Personen, als auch Organisationen sind antragsberechtigt. Eine Antragsstellung ist laufend möglich.
Die Stiftung Deutsches Hilfswerk fördert soziale Projekte und Initiativen gemeinnütziger Organisationen, die das Zusammenleben in Deutschland positiv beeinflussen und bürgerschaftliches Engagement stärken. Hierzu gibt es vielfältige Fördermöglichkeiten zu verschiedensten Zielgruppen und Themen. Die nächste Antragsrunde ist vom 21. Mai bis zum 01. Juli 2024. Achtung: Für eine Bewerbung müssen sich Organisationen bis spätestens 24. Juni 2024 erfolgreich im zugehörigen Förderportal registriert haben.
Die Deutsche Bahn Stiftung hat eine Ausschreibung zum Thema „Demokratie Stärken“. Die Zielgruppe der Ausschreibung sind Jugendliche (ab 16 Jahren) und Erwachsene. Projekte in ländlichen Regionen oder der Einbezug von Menschen aus ländlichen Regionen sind besonders erwünscht. Projekte zur Initiierung von Dialog- und Versöhnungsinitiativen; Demokratischen Meinungsbildung und Öffentlichen Aufklärung werden gefördert. Die Antragsfrist ist der 25. März 2024.
Im Projektfonds „Kultur & Schule“ werden jedes Jahr im Frühjahr und im Herbst Kooperationsvorhaben in Hamburg gefördert, die einen Impuls für eine nachhaltige Entwicklung der Schule geben sollen. Bewerben können sich Kultureinrichtungen und Kulturschaffende in Kooperation mit Hamburger Schulen für Vorhaben in allen künstlerischen Sparten, Formaten und Klassenstufen. Über die Vergabe der Fördersummen von 1.000 bis maximal 15.000 Euro (im Einzelfall für größere Projekte über mehrere Jahre bis maximal 45.000 Euro) entscheidet eine Jury. Die nächste Antragsfrist ist der 7. April 2024.
Der Projektfonds für Medien und Bildung Hamburg unterstützt Medienbildungsprojekte in Hamburg. Er richtet sich vorrangig an außerschulische Akteure der Medienbildung. Teilnahmeberechtigt sind Hamburger Institutionen, Initiativen, freie Träger der Kinder- und Jugendhilfe, sowie Schulen aus Hamburg (bei Kooperationen, wobei der Kooperationspartner den Antrag stellt) und natürliche Personen. Die Antragsfrist für Projekte, die im August 2024 starten, endet am April 2024.
Das Zukunftspaket für Bewegung, Kultur und Gesundheit des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) zielt darauf ab, Kinder und Jugendliche zu stärken, indem es Projekte fördert, die es ihnen ermöglichen, ihre Ideen aktiv umzusetzen. Das Programm soll die Beteiligungsmöglichkeiten und Demokratiekompetenzen von Kindern und Jugendlichen stärken, indem sie eigene Projektideen in den Themenfeldern Bewegung, Kultur und Gesundheit umsetzen können. Beratung und Unterstützung bei der Vorbereitung von Projektanträgen sind verfügbar. Die Laufzeit des Zukunftspakets endet am 31. Dezember 2024, und die zweite Antragsphase startet am 15. April 2024.
Aktion Mensch fördert im Rahmen des Förderprogramms "Viel vor: Gemeinsam aktiv für Inklusion" inklusive Projekte in den Bereichen Engagement vor Ort, Musik und Tanz, Natur und Umwelt, Sport und Spiele, Theater und Kunst mit bis zu 10.000 €. Für Projekte mit einer Laufzeit von bis zu einem Jahr können bis zu 10.000 € ohne Eigenmittel beantragt werden. Die Zielgruppe umfasst Menschen mit Behinderung, Kinder, Jugendliche und Erwachsene bis 27 Jahre sowie Menschen in besonderen sozialen Schwierigkeiten, wie obdachlose Personen, Menschen in gewaltgeprägten Lebensumständen oder Entlassene aus geschlossenen Einrichtungen. Förderanträge können noch bis zum 31. Januar 2026 gestellt werden.
Die ERGO Stiftung "Jugend & Zukunft" feiert dieses Jahr ihr 25-jähriges Jubiläum. Zum Jubiläum hat die Stiftung das neue Förderprogramm "Junge Durchstarter" ins Leben gerufen. Es unterstützt gemeinnützige Organisationen oder Schulen mit bis zu 5.000 Euro, die sozial benachteiligten Jugendlichen die Möglichkeit bieten, ihre beruflichen Kompetenzen zu testen. Dies kann durch geringfügige Beschäftigungsangebote oder die Gründung von Jugendfirmen für Teilnehmer im Alter von 15 bis 26 Jahren erfolgen. Die Projekte müssen im Jahr 2024 beginnen, und die Antragsfrist endet am 30. April 2024.
Die SAGA GWG Stiftung Nachbarschaft unterstützt Vorhaben im Hamburger Stadtgebiet, die sich der Integration unterschiedlicher Bevölkerungsgruppen in Hamburger Wohnquartieren widmen, sowie gute nachbarschaftliche Verhältnisse, das Verständnis untereinander und die Akzeptanz bestehender Unterschiedlichkeiten fördern. Förderfähig sind gemeinnützige Organisationen und die Grund- oder Erstausstattung von Projekten. Anträge zwischen 1.000 bis 5.000 Euro können laufend eingereicht werden. Die nächste Antragsfrist für Anträge über 5.000 Euro ist der 31. Mai 2024.
Im Rahmen des Bundesprogramms "Gesellschaftlicher Zusammenhalt" (BGZ) wurde das Interessenbekundungsverfahren zur Vergabe von Fördermitteln für Projekte zur gesellschaftlichen und sozialen Integration von Zugewanderten für das Förderjahr 2025 ausgeschrieben. Die Projekte sollen zur nachhaltigen Verbesserung des Miteinanders in Städten und Gemeinden beitragen. Es sollen Möglichkeiten für gemeinsame Aktivitäten geschaffen und das gegenseitige Kennenlernen, Akzeptieren und Wertschätzen gefördert werden. Das Ziel ist es, vertrauensvolle Beziehungen aufzubauen, die eine gelingende Integration und ein tolerantes Miteinander vor Ort unterstützen. Vereine, Verbände, Kirchen, politische Bildungsträger und andere gemeinnützige Organisationen sind antragsberechtigt. Die Frist zur Einreichung von Interessenbekundungen endet am 30. Juni 2024 (Ausschlussfrist Poststempel). |