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Engagementförderung Förderrichtlinien Freiwilliges Engagement

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Maßnahmen der Engagementstrategie ermöglichen die Unterstützung für unterschiedliche Freiwilligenprojekte in Hamburg.

Förderrichtlinien Freiwilliges Engagement

Das freiwillige Engagement in Hamburg ist bunt und vielfältig. Zur Verbesserung der Rahmenbedingungen des Engagements wurden im Rahmen der Hamburger Engagementstrategie zwei Förderrichtlinien zur finanziellen Unterstützung eines breiten Spektrums an Freiwilligenprojekten eingerichtet. Ergänzend beschloss die Hamburgische Bürgerschaft mit Drs. 22/10297 (Ziffer J), das freiwillige Engagement der Flüchtlingshilfe in den Jahren 2023 und 2024 gezielt zu stärken.

Somit gibt es aktuell drei Förderrichtlinien für das freiwillige Engagement:


Mit diesen Richtlinien sollen das Engagement im Sozialraum gestärkt, Austausch und Vernetzung im freiwilligen Engagement und die Zusammenarbeit zwischen Haupt- und Ehrenamt gefördert werden. Als förderfähige Anliegen gelten zum Beispiel Maßnahmen zur Unterstützung, Würdigung und Weiterentwicklung des Engagements oder Projekte zur Förderung der Integration oder Maßnahmen zur Förderung digitaler Kompetenzen und Angebote.

Kapitelübersicht

(1) Förderrichtlinie "Freiwilliges Engagement in den Bezirken"

Seit Januar 2021 stellt die Sozialbehörde über die Hamburger Bezirksämter Projektmittel zur Förderung des freiwilligen Engagements zur Verfügung

Die von der Sozialbehörde in Abstimmung mit den Bezirksämtern erarbeitete Förderrichtlinie Freiwilliges Engagement in den Bezirken (PDF; 200 KB) ersetzt die bis dahin gültige Förderrichtlinie Forum Flüchtlingshilfe.

Die Förderrichtlinie ermöglicht weiterhin finanzielle Unterstützung unter Berücksichtigung lokaler Bedarfe und Gegebenheiten. Inhaltlich wurde jedoch der Kreis der Förderberechtigten erweitert und umfasst nun die gesamte Hamburger Engagementlandschaft mit ihren unterschiedlichen Engagementformen.

Zu den förderfähigen Projektausgaben zählen zum Beispiel Sachkosten, Ausgaben der Öffentlichkeitsarbeit, Honorare und Raummieten.

Einzelpersonen, Initiativen und Vereine können Förderungen bis zu einer Höhe von 5.000 Euro über die jeweiligen Bezirksämter beantragen.

Die Antragstellung und Prüfung der Voraussetzungen erfolgt beim Sozialraummanagement der jeweils zuständigen Bezirksämter. Aktuelle Ansprechpersonen finden Sie auf der Webseite der Koordination des freiwilligen Engagements in der Flüchtlingshilfe.

Die Förderrichtlinie Freiwilliges Engagement in den Bezirken mit den grundsätzlichen Voraussetzungen für eine Förderung finden Sie als PDF-Version (barrierefrei) im untenstehenden Downloadbereich.

Kapitelübersicht

(2) Förderrichtlinie "Gesamtstädtische Projekte des freiwilligen Engagements"

Neben den Freiwilligenprojekten in den Hamburger Bezirken, ermöglicht die Hamburger Engagementstrategie der Sozialbehörde auch hamburgweite Freiwilligenprojekte im Rahmen der Förderrichtlinie Gesamtstädtische Projekte des freiwilligen Engagements (PDF, 150 KB) zu unterstützen.

Freiwilligenprojekte und -initiativen, deren Aktivitäten sich auf das gesamte Stadtgebiet beziehen oder zumindest ohne erkennbaren bezirklichen Schwerpunkt agieren, können über die Förderrichtlinie unterstützt werden.

Zu den förderfähigen Projektausgaben zählen zum Beispiel Sachkosten, Ausgaben der Öffentlichkeitsarbeit, Personalkosten, Honorare und Raummieten.

Einzelpersonen, Initiativen und Vereine können Förderungen in Höhe von 5.000 bis 30.000 Euro pro Jahr beantragen. Insgesamt stehen Fördermittel in Höhe bis zu 230.000 Euro pro Jahr zur Verfügung.

Förderanträge für 2024 konnten bis zum 31. August 2023 gestellt werden. Weitere Förderungen über die FöR Gesamtstädtische Projekte des freiwilligen Engagements in 2024 sind nicht geplant. 

Das Antragsverfahren für Förderungen in 2025 startet voraussichtlich im Sommer 2024.

Informationen zum Verfahren und die Antragsunterlagen werden rechtzeitig auf dieser Seite bereitgestellt.

Die Förderrichtlinie Gesamtstädtische Projekte des freiwilligen Engagements mit den grundsätzlichen Voraussetzungen für eine Förderung finden Sie als PDF-Version (barrierefrei) im nachfolgenden Downloadbereich.

Kapitelübersicht

(3) Förderrichtlinie „Stärkung der Hilfe für Geflüchtete“

Die dritte Förderrichtlinie hat die Hamburgische Bürgerschaft mit Drs. 22/10297 (Ziffer J) beschlossen, um das freiwillige Engagement der nationalen Flüchtlingshilfe auch im internationalen Kontext zu stärken. Für die Jahre 2023 und 2024 wurde daher eine zusätzliche Förderrichtlinie „Stärkung der Hilfe für Geflüchtete“ geschaffen.

Über diese Förderrichtlinie werden gesamtstädtische Freiwilligenprojekte und -initiativen unterstützt, die sich für Geflüchtete engagieren – sei es in Hamburg oder aus Hamburg heraus in Krisenregionen weltweit. Das Engagement erfolgt insbesondere durch die Sammlung, den Erwerb, die Lagerung und/oder den Transport von Hilfsgütern.

Die Zuwendungsempfangenden fungieren dabei als sog. „Dachträger / Dachträgerinnen“, die mit den bereitgestellten Geldern auch die Arbeit weiterer Organisationen / Initiativen unterstützen. Somit werden Kooperationen unterstützt und Synergieeffekte genutzt.

Das Antragsverfahren für 2023 und 2024 wurde im November 2023 abgeschlossen. Weitere Förderungen über die FöR "Stärkung der Hilfe für Geflüchtete" in 2024 sind nicht geplant. 

Für Rückfragen steht das Referat zur Förderung des freiwilligen Engagements in der Sozialbehörde per Telefon oder Email zur Verfügung:

E-Mail: engagement@soziales.hamburg.de
Tel.: (040) 428 63 6578


Die Förderrichtlinie "Stärkung der Hilfe für Geflüchtete" mit den grundsätzlichen Voraussetzungen für eine Förderung finden Sie als PDF-Version (barrierefrei) im nachfolgenden Downloadbereich.

Ergänzender Hinweis: Generelle Informationen auch zu anderen Fördermöglichkeiten erhalten Sie bei der Beratungsstelle Engagement Dock, die seit Anfang 2022 Hamburger Initiativen, Projekten und Vereinen etc. Hilfestellung bei Antragsverfahren leistet. 


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